English  |  Deutsch  |  Lättläst  |  Anpassa  |  Lyssna  |  Om webbplatsen
Startsida

Wenn jemand stirbt

Es gehört zu den Aufgaben des Gesundheitswesens sich um Verstorbene zu kümmern. Dabei ist mit dem Verstorbenen würdevoll umzugehen und die Hinterbliebenen sind rücksichtsvoll zu behandeln.
 
Wenn der Todesfall im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eingetreten ist, weiß das Pflegepersonal was zu tun ist und kann Ihnen als Nahestehenden Rat und Unterstützung bieten. Heutzutage ist es nicht ungewöhnlich, dass Schwerkranke ihre letzte Zeit in der eigenen Wohnung verbringen.

In dem Falle können Sie sich als Nahestehender von den Ärzten und Krankenschwestern, die für die Behandlung des Kranken zuständig sind, darüber beraten lasse, an wen Sie sich wenden sollen, wenn der Kranke stirbt.

Sollte zu Hause oder woanders ein unerwarteter Todesfall eintreffen, bekommen Sie die beste Hilfe, wenn Sie bei der Beratungsstelle in Ihrem Behandlungszentrum (vårdcentral) sjukvårdsrådgivningen Telefon 1177 oder 112 anrufen und dort erzählen, was geschehen ist.

Bei unerwarteten Todesfällen zu Hause kommt die Polizei ins Haus. Das ist eine reine Routinemaßnahme und bedeutet keinesfalls, dass Sie oder andere verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben.

 

Webbplatsen funkar med Talande webb
Hitta rätt direkt
Gör det själv
Förnya recept, ändra besökstid, beställ intyg med mera.
Webbisar, bilder på nyfödda
Webbis
Kartor (öppnas i nytt fönster)
Kartor
Sjukvårdsrådgivning
Råd
Hälsoval Blekinge
Landstinget Blekinge, 371 81 Karlskrona. Tel: 0455-73 10 00,
Fax: 0455-802 50, E-post: landstinget.blekinge@ltblekinge.se
Ansvarig för sidan: Jens Qwarngård
Senast ändrad: 2008-12-17